So, nun ist die Grazie also daheim angekommen. Am 28.02.2020 bei schnuffigen 4°C von Penzberg nach Ottobrunn überführt und erst mal abgestellt. Es dauerte doch ein paar Stunden, bis ich vollständig wieder aufgetaut war. Die
Monat: Februar 2020
Ein Sommertraum in Blechschwarz…
Tja, Widerstand war zwecklos. Auch wenn der Preis am Ende nicht so wahnsinnig prickelnd war, die Aussicht weiter mit der Sausebahn zu pendeln, war vermutlich das Zünglein an der Waage. Ganz knapp über 5k Europas
Reng-Deng-Deng…
romantisierte Erinnerungen .. wer kennt das nicht. Ich jedenfalls erzähle immer mal wieder gerne, auch wenn das Gegenüber ein gähnen versucht zu verheimlichen, von „der guten alten Zeit“ (TM), in der man an der Gemischsäule
B196 im Ausland…
§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 , einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.