Weniger Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung?…

Im Urteil 12 U 29/09 vom 23.07.2009 des Brandenburgisches Oberlandesgericht 12. Zivilsenat scheint es so zu sein, jedenfalls titeln das diverse Blaetter und der „boese Kradfahrer, der ein Verschulden gegen sich selbst“ einleitet weil er keine ausreichende Schutzkleidung traegt, ist der Buhmann und alle jubeln ((fast alle)). Was war denn eigentlich los?

Ein Kradfahrer wird ueber den Haufen gefahren, die Schuldfrage geklaert ((kein Eigenverschulden)) und die Versicherung des Verursachers zahlte fuer die Verletzungen und Ausfaelle 14.000.- EUR. Der Klaeger begehrte aber 25.000.- EUR und zusaetzlich eine lebenslange Rente von 250.- EUR / Monat, welche in Summe bei einer Lebenserwartung von 70 Jahren immerhin 180.000.- EUR ausmacht ((so wird in dem Urteil vorgerechnet)). Das Gericht entschied, dass die erstinstanzlichen 14.000.- absolut im Rahmen sind und auch Urteile, die zum Vergleich herangezogen wurden in keinem Fall weit ueber dieser Summe gelegen haben.  Unterm Strich ist die Schutzkleidung ja/nein Frage auch nur am Rande behandelt und hatte in diesem Fall keine ((oder kaum)) Auswirkung auf die Hoehe der Entschaedigung wenn man die Referenzen des Gerichtes betrachtet. Sonst haette man gesagt: „etwa gleiches Verletzungsbild und aehnliche Rekonvaleszens durch 2 fuer Dich“. Jedoch irritiert ein wenig, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalles 9 Jahre alt gewesen sein muss, denn seinen Rentenanspruch begehrt er seit 2008 und man billigt ihm 70 jaehrige Lebenserwartung zu. Kurz nachgerechnet war er also „ziemlich jung“ oder das OLG wuerfelt da irgendwie Zahlen aus.

Ein wenig kritischer sollte man den Teil betrachten, in dem die Richter erklaeren:

….erscheint nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Kläger an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 14.000,00 € angemessen.

es darf nicht sein, dass jemand der sich genau an den Wortlaut des Gesetzes haelt bei der Entschaedigung Nachteile erleidet. Wenn jemand geschadigt wird, Schmerzen, Verletzungen und Folgeschaeden erleidet, so ist er angemessen zu entschaedigen und soweit moeglich der Zustand herzustellen, der ohne das Schadensereigniss bestanden haette. Erst wenn ((was ich nicht hoffe)) Schutzkleidung verpflichtend wird, so kann man ueber eine Minderung von Ersatzanspruechen nachdenken ((nachdenken, nicht sofort durchsetzen)).

Aus persoenlicher Sicht heraus, befuerworte ich ein Fahren in voller Schutzkleidung und wer sich in Jeans lang macht, der leidet eben staerker ((je nach Unfall)) als einer mit Protektoren, dafuer aber Abstriche zu machen beim Schmerzensgeld, waere als wuerde man einem $Billigauto-Fahrer weniger zusprechen, er haette ja einen $Hightech-Wagen fahren koennen mit 30 Airbags und automagischem Sackschutz. Keine Verpflichtung zu 100% Schutz heisst auch, keine Nachteile im Schadenfall. Denn das Risiko darf noch jeder selber tragen/entscheiden. Man tut ja gerade so, als wenn das Unfallopfer es gar nicht anderes wollte. Sei sicher, keiner wuenscht sich vom Mopped gefahren zu werden ((sofern er bei Verstand ist)). Aber solange immer noch Braincaps wie Helme betrachtet werden, obwohl diese nicht als Helme zugelassen sind, ist auf allen Seiten noch viel zu lernen.

Wer es komplett lesen moechte…

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