Die Zeit rueckt unaufhaltsam naeher, $Kind_1 wird in Kuerze stolze 16 Lenze zaehlen und die IMOT in Muenchen wird ihre Tore oeffnen und wir werden wieder einmal durch die Hallen schlendern ((oder gepresst werden)) und wir werden Ausschau halten nach interessanten Moppeds der 125er Klasse ((mit optionaler Drosselung auf 80 km/h)).
Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres darf man naemlich in Deutschland ((ich erwaehne das nicht ohne Grund)) ein Leichtkraftrad fuehren, dessen Hubraum 125 ccm nicht ueberschreitet und das bauartbedingt eine Hoechstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h erreicht. Was frueher die gute alte Honda MTX 80 oder Yamaha DT 80 war, ist heute eben das 125er Equivalent. Darunter auch das Highlight fuer das Toechterchen, eine Derbi Senda Terra. Leider mit das Teuerste in der Liga. Frueher ((als die Gummistiefel noch aus Holz waren)) war alles besser sagt man, vor allem aber guenstiger. Der damalige kleine 1er Schein ((80er fahren war ganz weit vorne)) war bis 01.04.1980 ((Tag der Erteilung)) sogar im 3er ((heute Fuehrerschein Klasse B)) enthalten und seitdem nur der 50er Schein ((FS Klasse M)). Also wird man in Kuerze eine knapp 1000.- EUR teure Fahrschulausbildung finanzieren muessen um das Kind mobil zu kriegen.
Die Vorfreude ist gross und auch die Ideen fuer gemeinsame Ausfluege ((so sie denn will)) gehen einem nicht aus. Einzig die Fahrziele, respektive die Routen, die muss man leider oft ueber den Haufen werfen, denn die Schluchtis Oesterreicher erkennen den deutschen Fuehrerschein der Klasse A1 nicht an, wenn der Fahrzeugfuehrer unter 18 Jahre alt ist. Denn in Oesterreich ist das gesetzliche Mindestalter zum Fuehren einer 125er naemlich, wer haette es gedacht, 18. Im Gegenzug erkennt man hier den 125er Lappen der Oesis nicht an, was aber eigentlich mehr daran liegt, das man den 125er Schein dort nach 6 Uebungsstunden zusaetzlich zu seinem PKW Fuehrerschein ((Klasse B)) bekommt und die Ausbildung eher .. Formsache ist. Code 111 heisst der Spass dort. Ein Oesterreicher darf also auch wenn er ueber 18 ist, nicht mit einem Zweirad, welches bei uns die Fuehrerscheinklasse A1 oder hoeher voraussetzt, fahren. Die Hollaender haben aehnliche restriktive Auslegungen von Mindestalter und Anerkennung, jedoch wohnen wir nicht in der Naehe der Hollaender und ausserdem, was sollte man dort machen? Die 2 tollsten Kreisverkehre erkunden ((und sich den Reifen sonst eckig fahren))?
Es fallen also aktuell folgende Laender ((auch als Transitland)) aus:
- Oesterreich (§ 6 Abs.1 Ziffer 3 a) Führerscheingesetz (FSG))
- Niederlande (Art. 110 Wegenverkeerswet 1994 (Straßenverkehrsgesetz) in Verbindung mit Art. 5 Reglement rijbeweijzen (Führerscheinverordnung))
- Belgien.