vor ein paar Tagen stellte ich den neuen Anhaenger ((eigentlich ein uralter Hund, den ich mir mit Wolfi teile)) an der Werkstatt ab, damit er hier vor dem Haus dem eh schon raren Parkplatzangebot nicht noch eine draufsetzt. Freitag Abend hat ein Kunde der Autowerkstatt, die neben unserer Werkstatt residiert, mit seinem ((von Sixt oder Europcar oder so)) BMW GT ((so ein Mega 5er)) voellig schmerzfrei beim Rueckwaertsfahren den Haenger an die Wand gepresst. Eine faustgrosse Delle ziert nun den linken Kotfluegel und der Lack ((alle 22 Schichten der letzten 20 Jahre)) ist auf etwa 25 cm ab/aufgeplatzt. Nachdem ich am Sonntag davon erfuhr ((telefonisch von Mitmietern der Werkstatt)), jedoch zu faul beschaeftigt war um die Pozilei wegen einer Unfallflucht zu konsultieren, habe ich mir heute ein Bild von dem Schaden gemacht. Hierbei wurde mir nun vom Besitzer der Autowerkstatt eroeffnet, der Unfallverursacher sei ein Kunde von ihm und er haette sich am Samstag bei ihm gemeldet. Hmm, ich bin ja nun kein Jurist aber ist das nicht trotzdem eine Unfallflucht, Fahrerflucht oder sowas in der Richtung? Naja, jedenfalls habe ich dem Werkstattmenschen gesagt, er solle mir 2 schwarze Kunststoffkotfluegel ((biegsam und damit weniger gefaehrdet)) dran machen. Er rechnet dann mit dem Ungluecksfahrer direkt ab.