Jetzt neu, die Einbahnstrasse…

naja, wirklich neu ist es ja nicht. Das kleine blaue, rechteckige Schild mit dem lustigen Pfeil auf der einen Seite und dem runden, roten Lolli mit dem weissen Balken auf der Anderen. Diese beiden Schilder stehen jeweils an den Einfahrten zu der Strasse, in der ich taeglich schuften darf. Es vergeht eigentlich kein Tag, an dem nicht irgendein Vollpfosten gegen diese Einbahnstrasse faehrt. Raus aus einer Einfahrt und vorbei an dem Schild, das die einzig erlaubte Richtung vorgibt ((mit der Einbahnstrasse natuerlich)), volle Lotte gegen die Einbahn. Manch einer hupt noch, wenn der entgegenkommende die ganze Spur braucht. Als waeren die roten Schilder nicht eindeutig, wird einfach reingefahren als gaebe es kein Morgen. Es war eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis ich live dabei bin und heute war es endlich soweit. Blonde Trulla mit Kombi ((die deutsche Version der Soccer-Mum)) kachelt froehlich gegen die erlaubte Fahrtrichtung und gegenueber unseres Bueros will eben einer raus aus dem Parkplatz. Der schaut natuerlich in die Richtung, aus der jemand kommen koennte und dann macht es *kawumm*. Zweimal ordentlich kaltverformt stehen die Kisten nun auf der Strasse und eine sichtlich erschuetterte ((wie Einbahnstrasse?)) Blondine ruft die Polente. „Ich bin da einem reingefahren…“. Herzlichen Glueckwunsch. Ist das eigentlich schon eine Straftat im Strassenverkehr mit 7 Punkten?

„Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge“

waere meiner erste Idee gewesen aber der Bussgeldkatalog scheint dafuer aber nur laecherliche 30.- Taler aufzurufen. 139.2.3 im Bussgeldkatalog, fahrlaessig begangene Ordnungswidrigkeiten. Und ohne Gefaehrdung und/oder Sachbeschaedigung kommt man gleich noch billiger weg. Gegen die Fahrtrichtung ist ja echt ein Schnaeppchen.

2 Kommentare

  1. -.- so pervers kann unser Rechtssystem gar nicht sein, oder..? Nein. Das der Golf aus einer Einfahrt kam ist ja richtig aber wenn einer gegen die Fahrtrichtung faehrt, war er eher fuer den Unfallgegener ein unvorhersehbares und damit unvermeidliches Ereignis. Naja, hoffentlich. Mal sehen wann uns mal einer volles Holz entgegenkommt. Und nicht vergessen ATGATT.

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