Nun steht es geschrieben, im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil 1 Nr. 14, ausgegeben am 07.04.2011 wird die „Erste Verordnung zur Aenderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ vom 04.04.2011 bekanntgegeben und tritt am darauf folgenden Tag ((08.04.2011)) in Kraft. Damit kann also jeder, auch wenn es die Zulassungsstelle noch nicht erreicht hat, mit dem Dokument in der Hand seine neuen, kleinen Kennzeichen abstempeln lassen. Die alten Kennzeichen zum Entwerten und HU Termin pruefen nicht vergessen. Kosten liegen zwischen 3.60 EUR und 5.20 EUR je nach Bezirk ((wie es scheint kocht da jeder ein anderes Sueppchen)).