§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 , einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.
Schlagwort: 125er
125er mit dem Autoführerschein…?
Ein kleines Weihnachtsgeschenk sagen die einen, ein paar tausend neue Organspender, sagen die anderen. Grafik dreist vom BMVI entliehen *hüstel* Ich halte es da eher mit Variante 1. Ein kleines Geschenk. Die Neuregelung ((Verordnung)) besagt,
Da darf jeder mal…
wenn man dank beruflicher Verpflichtungen nur noch an den Wochenenden in Muenchen ist, versucht man natuerlich viele spassige Dinge unterzubringen. Dazu gehoert auch, mit diversen Kisten rumzufahren. $Kind_2 war mit von der Partie und so
Grober Unfug…
Eine Honda Varadero 125 in der Elektrobucht zu verkaufen ist nun erstmal nicht verwerflich. Was mich jedoch ziemlich aergert, ist die dummdreiste Art, seinen verunfallten Kahn zu verscherbeln. „..das einzig negative…Kratzer an Cockpitverkleidung und Hitzeschutz…“.
Fahrerlaubnis wechsel Dich…
alle paar Jahre wieder dreht sich das EU Karussel in Bruessel und beschert eine lustige Aenderung der Fahrerlaubnisverordnung ((zuletzt 2003)) und die einzelnen Mitgliedsstaaten haben die neue Regelung in nationales Recht umzusetzen. Natuerlich liegen zwischen
Eine Klasse fuer sich…
Die Zeit rueckt unaufhaltsam naeher, $Kind_1 wird in Kuerze stolze 16 Lenze zaehlen und die IMOT in Muenchen wird ihre Tore oeffnen und wir werden wieder einmal durch die Hallen schlendern ((oder gepresst werden)) und